Gastronomiebetrieb eintragen
Wie trage ich meinen Gastronomiebetrieb in den Gastroführer Augsburg ein?
Vielen Dank für ihr Interesse an einem Eintrag im Gastroführer Augsburg!
:: Um in den Gastroführer aufgenommen zu werden, füllen Sie am einfachsten online unser Eintragungs-Formular aus. Dort können Sie auch online die Bilder zu Ihrem Gastrobetrieb beifügen.
:: Sie können auch das Eintragungsformular als .pfd-Datei herunterladen und uns ausgefüllt per E-Mail (service[at]gastrofuehrer-augsburg.de), Fax (Nr. folgt) oder Post (Adr. folgt) zukommen lassen. Schicken Sie uns die Bilder zu Ihrem Gastronomiebetrieb dann bitte möglichst per E-Mail oder per Post zu.
Welche Vorteile hat eine Eintragung von Restaurants, Kneipen, Bars, Clubs etc. aus Augsburg?
:: Sie können Ihren Betrieb (Restaurants, Kneipen, Bars, Clubs etc.) mit Adresse, Telefonnummer, Beschreibung, Bildern, wichtigen Charakteristika und Link zur eigenen Homepage auf gastrofuehrer-augsburg.de präsentieren. Der Gastroführer Augsburg wird nachhaltig promoted und will sich zu DER Anlaufstelle im Internet für den Bereich Gastronomie und Nightlife in Augsburg entwickeln.
:: Ihr Betrieb wird gefunden werden! Einerseits über die ausgereifte Suchfunktion auf gastrofuehrer-augsburg.de und andererseits direkt in den gängigen Suchmaschinen bei Suchanfragen nach Ihrem Betrieb. Da wir im Rahmen einer Eintragung auch auf Ihre Homepage verlinken, kann sich auch die Auffindbarkeit Ihrer eigenen Homepage in Suchmaschinen verbessern.
:: Eine Eintragung kann die Anschaffung einer eigenen teuren Homepage für Ihren Gastrobetrieb ersetzen. Sie sind mit allen wichtigen Angaben und mit Bildern im WWW vertreten und werden bei enstprechenden Suchanfragen nach Ihrem Betrieb in den gängigen Suchmaschinen auch gefunden.
::Sie erhalten ohne zusätzliche Kosten auf Wunsch eine Nutzerkennung, so dass Sie jederzeit selbst online Veranstaltungen in den Veranstaltungskalender eintragen oder News für die Rubrik "Gastronomie News" veröffentlichen können. (Testbetrieb, daher jederzeit widerruflich, keine Leistungspflicht!)
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